Einreisebestimmungen Kroatien

Carinske formalnosti


Reisepässe
Für die Einreise brauchen Ausländer einen gültigen Reisepass oder einen anderen international anerkannten Ausweis. Der Verlust des Reisepasses soll der Polizei innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden.

Andere Auskünfte werden von den Botschaften, Generalkonsulaten und Auskunftsbüros der Republik Kroatien in Ihrem Land erteilt oder vom Büro für Konsularangelegen- heiten bei dem kroatischen Außenministerium in Zagreb, Trg Nikole Šubića Zrinskog 7, tel: 01/4569 964.

Zollbestimmungen
Nur Götter, die im übergang über dem Gewohnheiten Gebiet der Republik von Kroatien sind, sind nicht abhängig von Gewohnheiten Besteuerung. Fremde Touristen können in persönliche Effekte holen, die nicht für Verkauf bestimmt sind.

Die Zollverwaltung der Republik Kroatien
Alexandera von Humboldta 4, 10000 Zagreb • Tel: (01) 6102 333
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